Rechtsprechung
OLG München, 18.04.1984 - 3 U 3387/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zeigefinger; Verlust des Endgliedes des Zeigefingers; Sehnenverletzung; Hundebiß; Schmerzensgeld ; Dauerschäden; Verminderte Streckfähigkeit ; Verminderte Streckfähigkeit im Endgelenk; Berührungs- und Kälteempfindlichkeit am Finger ; Verunstaltung
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 25.05.1983 - 3 O 909/83
- LG Traunstein, 25.05.1983 - 3 O 989/83
- OLG München, 18.04.1984 - 3 U 3387/83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75
Tierhalterhaftung für Deckakte
Auszug aus OLG München, 18.04.1984 - 3 U 3387/83
Ist die erlittene Verletzung durch die vom eigenen Tier ausgehende Gefahr mitverursacht, so muss sich der Geschädigte diese Verursachung aufgrund eigener Tierhalter- oder Tieraufsehereigenschaft gemäß § 254 Abs. 1 BGB anrechnen lassen (BGH, NJW 1976, 2130, 2131). - BGH, 14.07.1977 - VI ZR 234/75
Erwerb eines Pferdes als Kapitalanlage - Schadensersatz wegen eines Reitunfalls - …
- OLG Hamm, 05.07.1972 - 3 U 17/72
Auszug aus OLG München, 18.04.1984 - 3 U 3387/83
Tierhalter ist, wer an der Haltung ein eigenes Interesse, eine Besitzstellung, eine Einwirkungsberechtigung oder die Befugnis hat, über Betreuung und Existenz des Tiere, mitzuentscheiden (OLG Hamm, VersR 1973, 1054).